AGB für das Mieten von Seminar- oder Coachingräumen im Mandelblütenhof​

Sehr verehrter Mieter,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und uns (Vermieter: Michael Löhlein Trainings GmbH). Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

§1 Abschluss des Vertrages

  1. Geltungsbereich: Für Verträge über die mietweise Überlassung von Seminarräumen und Nebenräumen (Bistro, Innenhof, etc).
  2. Die Buchungsanfrage des Kunden findet in der Regel online über unser Buchungs-Kalendertool statt, bzw. via Telefon oder email.
  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchungsanfrage des Mieters schriftlich mit email vom Vermieter als Zusage bestätigt ist. Sowie der Erhalt dieser Zusage wiederrum vom Mieter innerhalb von 3 Tagen. Die Vereinbarung ist dann für beide Seiten verbindlich.
    1. Erfolgt diese Erhaltsbestätigung des Mieters nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Anmerkung: Die erste automatisierte email des Buchungstools, dass die Anfrage des Kunden einging, ist keine Bestätigung der Buchung.
  4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen.
  5. Mit dem Einreichen der Buchungsanfrage erkennt der Mieter diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit dem Vermieter allein maßgeblich an.
  6. Der Vermieter ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen anzulehnen.

§2 Leistungen und Bezahlung

  1. Vertragszweck:
    1. Der Vermieter stellt dem Mieter Räume und Utensilien für deren Nutzung zeitlich beschränkt zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum vereinbarten Nutzungszweck und unter Beachtung der Hausordnung des Mandelblütenhofes.
    2. Der Mieter hat seine Kunden / Klienten auf die Hausordnung hinzuweisen.
    3. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Bezeichnung und die Bewerbung der geplanten Raumnutzung, für die Berücksichtigung etwaiger Urheberrechte, Bild- und Namensrechte oder Markenrechte Dritter sowie für die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA und die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren.
  2. Bezahlung:
    1. Sie erhalten nach Veranstaltungsende eine Rechnung zur Begleichung der Raummiete.
    2. In Ausnahmefällen nach Absprache kann die Raummiete vor Ort beglichen werden.
      – Dies kann in bar oder per paypal App des Vermieters geschehen.
      – EC- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
    3. Mieter, die regelmäßig die Räumlichkeiten nützen, können Ihre Raum-Mieten auf eine Monatsrechnung auflaufen lassen, die dann jeweils zum Monatsende vom Büro ausgestellt wird.
    1. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Heizung, Wasser und Strom) ein.
    2. Die aktuellen Miet-Preise der Räumlichkeiten können über die homepage eingesehen werden.
  1. Besondere Leistungen
    1. Kaffee, Tee, stilles Leitungs-Wasser und Naschereien im Bistro sind in den Raummieten enthalten.
    2. Genauso die Nutzung des gemeinsamen Bistrobereiches und Innenhofes.
    3. Alle verfügbaren Materialien des Seminarbereiches sind in der Raummiete mit enthalten. (Flipchartständer und Papier, Beamer, Musikanlage, Moderationsmaterial, freies WLan, Kissen, etc.). Die Details können Sie bei der Beschreibung der Räume auf der homepage finden.

§3 Übergabe der Räume

  1. Der Mieter erhält einen Schlüssel für die Räume. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren und am Ende der Veranstaltung zurückzugeben. Verlust oder Diebstahl ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Ersatz des Schlüssels ist zu bezahlen.
  2. Die Durchführung von Hausmeister- und Instandhaltungs-Diensten, sowie der Endreinigung wird vom Vermieter übernommen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume in einwandfreiem Zustand besenrein zu hinterlassen und pünktlich laut seinem Mietzeitraum zu verlassen.
  4. Bei starken Verunreinigungen kann dem Mieter auch nachträglich anteilig 80 Euro Grundreinigung in Rechnung gestellt werden.

§4 Stornierung / Rücktritt des Mieters

  1. Bei einem Rücktritt des Mieters vor Vertragsbeginn (nur schriftlich via email), werden folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
    – ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 50% des Gesamtpreises
    – Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises
  2. Dem Mieter entstehen bei der Stornierung keine Kosten, wenn der vereinbarte Termin durch einen anderen Mieter übernommen werden kann. Der Vermieter ist nicht für die Stellung eines anderen Mieters zuständig. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter benannten Ersatz-Mieter zu akzeptieren.
  3. Der Mieter ist zur Stornierung berechtigt, wenn der Vermieter seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder den Mieter vertragswidrig in seinen Rechten beschränkt oder mit seinen Zahlungen im Verzug ist.

§5 Stornierung / Rücktritt des Vermieters

  1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlichem gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    1. höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    2. Räume unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks oder Ethik, gebucht werden.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Mieter unverzinst erstattet.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, die vereinbarte Reservierung zu stornieren, wenn der Mieter seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder mit seinen Zahlungen im Verzug ist.

§6 Haftung

  1. Internet Nutzung und Datenschutz
    1. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Weiterhin ist es verboten kostenpflichtige Downloads zu tätigen. Entstehende finanzielle und rechtliche Folgen werden dem Benutzer zugeordnet und sind von ihm zu begleichen.
    2. Bei der Weiterverarbeitung von Texten, Bildern, Musik aus dem Internet sind die Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
    3. Der Vermieter ist berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.
  2. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  3. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Beschädigungen und Verluste, die durch Ihn verursacht werden, ohne dass der Vermieter ihm ein Verschulden nachweisen muss. Dies gilt auch für Drittpersonen. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für Ihre Kinder.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung an von Dritten mitgebrachten Materialien und Gegenständen ab. Dies gilt ebenfalls für Beschädigungen oder Abhandenkommen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

§7 Besonderheiten

  1. Im gesamten Anwesen ist offenes Feuer und Rauchen verboten. Im Innenhof, Bereich Carport, kann geraucht werden.
  2. Mitgebrachte Haustiere sind im Anwesen nicht erlaubt.
  3. Die Gäste werden gebeten, den Parkvorschlägen des Vermieters zu folgen. Sie sind in Räumen in einem historischen Weindorf, wo man aufeinander achtet.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Vermieter.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mieteraufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.01.2020